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Nähere Informationen entnehmen Sie aus unserem Newsletter.

Pro Person können maximal 5 PV-Paneele erworben werden. Um möglichst viele BürgerInnen am Sonnenkraftwerk Niederösterreich zu beteiligen, behält sich die eNu vor, die maximale Anzahl der erwerbbaren PV-Paneele zu beschränken.

Ja. JEDE und JEDER, die/der volljährig und geschäftsfähig ist, kann beim Sonnenkraftwerk Niederösterreich mitmachen.

Nein, Sie müssen den Vertrag, den Sie von uns per E-Mail zugeschickt bekommen, nicht zurückschicken. Der Vertrag tritt mit fristgerechter Überweisung in Kraft.

Sobald die Überweisung eingetroffen ist, tritt der Vertrag in Kraft und Sie erhalten innerhalb von 10 Werktagen per E-Mail ein Zertifikat zugeschickt, in dem die von Ihnen erworbenen PV-Paneele mit eindeutiger Modulnummer angeführt werden.

Sie erhalten das Zertifikat per E-Mail an die Adresse, die Sie beim Kauf angegeben haben, sobald Ihre Überweisung am Sonnenkraftwerkskonto eingelangt ist. Sollten Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, senden wir Ihnen das Zertifikat per Post zu.

Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum 3. Mai eines jeden Jahres von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung (per E-Mail oder per Post) vorzeitig gekündigt werden. Es ist eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 150 Euro zu bezahlen.

Ihre PV-Paneele sind nicht übertragbar. Gerne können Sie aber die Auszahlung auf ein anderes Bankkonto veranlassen. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Service-Center.

Für das Leasing der PV-Paneele erhält der Teilnehmer vom Land NÖ für den Zeitraum ab dem ersten Werktag nach dem Erwerb bis zum folgenden 3. Mai ein Nutzungsentgelt und für den Zeitraum ab dem auf den Erwerb folgenden 3. Mai bis zum Ende der Vertragslaufzeit ein Leasingentgelt .

Das Nutzungsentgelt beträgt aliquot 1,75 % p. a. des Kaufpreises.

Das jährliche Leasingentgelt wird entsprechend folgender Formel berechnet:

Jährlicher Auszahlungsbetrag = Einbezahltes Kapital x (1 + Ertragssatz)Laufzeit × [Ertragssatz ÷ ((1 + Ertragssatz)Laufzeit - 1)]

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich am 3. Mai, dem Tag der Sonne.

Jede natürliche und juristische Person darf teilnehmen – unabhängig davon, ob sie in Niederösterreich wohnhaft ist oder nicht. Natürliche Personen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

Die Rückzahlung erfolgt jährlich in 10 Teilbeträgen jeweils am 3. Mai, dem internationalen Tag der Sonne, im Zuge der Überweisung Ihres Leasingentgelts.

Bei einem Sale and Lease Back Vertrag erwerben Sie PV-Paneele und vermieten diese gegen Gebühr an den Anlagenbetreiber (gleicher Ablauf wie bei einem Annuitätendarlehn). Nach Ablauf des Leasing-Vertrages gehen die PV-Paneele in das Eigentum des Betreibers über.

Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbstständige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der Beteiligung (5 Paneele) am Sonnenkraftwerk NÖ entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!

Gerne können Sie PV-Paneele auch bei einem unserer Informations- und Verkaufsstände erwerben. Kontaktieren Sie unser Service-Center unter +43 2742 340 00 um zu erfahren, wo sich ein Informations- und Verkaufsstand in Ihrer Nähe befindet.


Über die gesamte Projektlaufzeit werden voraussichtlich 50.000 PV-Paneele zum Verkauf stehen.